Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung der Bedingungen TWINWAVE erbringt seine Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit dem erstmaligen Zugriff auf die Rechner des TWINWAVE oder der erstmaligen Nutzung der TWINWAVE-Dienste gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegen Bestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn TWINWAVE diese schriftlich bestätigt. Die Angestellten von TWINWAVE sind nicht befugt, mündliche Zusagen zu machen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages, einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen. TWINWAVE ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anlagen wie Benutzungsbedingungen und Leistungsbeschreibungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist TWINWAVE berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen. 2. Zustandekommen des Vertrages Der Vertrag über die Nutzung von TWINWAVE-Diensten kommt mit der Gegenzeichnung eines Kundenantrages durch TWINWAVE zustande. TWINWAVE macht den Vertragsschluss von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht (Einzugsermächtigung) abhängig.
TWINWAVE ist berechtigt, für jede vom Kunden beantragte Änderung des Leistungsangebotes eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von mindestens € 50,- zu erheben. Soweit TWINWAVE sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden, ferner besteht zwischen den Kunden von TWINWAVE kein allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste begründbares Vertragsverhältnis. 3. Kündigung
Internet Dial-Up Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch für 3 Monate, abgeschlossen. Er kann danach jeweils zum Monatsende mit einer Frist von 1 Woche schriftlich gekündigt werden. Web-Hosting Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch für 1 Jahr, abgeschlossen. Er kann danach von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von sechs Wochen schriftlich zum Quartalsende gekündigt werden. Es werden keine bezahlten Gebühren (z.B. Domain-Jahresgebühren) zurückerstattet. Domain-Namen Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch für 1 Jahr, abgeschlossen. Er erneuert sich auf einer jährlichen Basis. Bei Kündigung werden keine bereits bezahlten Gebühren zurückerstattet. Server Hosting - Accounts Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch für 1 Jahr, abgeschlossen. Er kann danach von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von sechs Wochen schriftlich zum Quartalsende gekündigt werden. 4. Leistungsumfang Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung von TWINWAVE sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Auftragsbestätigung. Die Leistungsbeschreibung liegt am Sitz von TWINWAVE zur Einsicht bereit. Sie kann ferner bei TWINWAVE kostenlos auf elektronischem Wege abgerufen und im Übrigen gegen Kostenerstattung angefordert werden. TWINWAVE behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. TWINWAVE ist ferner berechtigt, die Leistungen zu verringern; in diesem Fall gilt Paragraph 8 Abs. 3 entsprechend. Soweit TWINWAVE kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird ein maximales Datentransfervolumen (Traffic) von 5 Gigabyte pro Monat im Tarif enthalten sein. Darüber hinaus berechnet TWINWAVE ISP jedes weitere Gigabyte mit EUR 0,45. Das Datentransfervolumen setzt sich aus der Summe aller im Tarif enthaltenen Dienste wie z.B. Mails, Download, Upload, Webseiten usw. zusammen.
Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass dem Server ein und dieselbe IP-Adresse für die gesamte Vertragslaufzeit zugewiesen wird. 5. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden Der Kunde ist verpflichtet, die TWINWAVE-Dienste sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet, a. die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen allgemeinen Tarifliste, zuzüglich der darauf zu berechnenden Umsatzsteuer, in Verbindung mit der dem Kunden überlassenen individuellen Tarifliste fristgerecht zu zahlen. Für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde TWINWAVE die entstandenen Kosten zu erstatten; b. TWINWAVE unverzüglich mitzuteilen, wenn bei ihm Voraussetzungen für Tarifermäßigungen entfallen; c. TWINWAVE die Installation technischer Einrichtungen zu ermöglichen, wenn und soweit das für die Nutzung der TWINWAVE-Dienste erforderlich ist und Installationen nicht durch den Kunden selbst vorgenommen werden; d. TWINWAVE mitzuteilen, welche technische Ausstattung zur Teilnahme an den TWINWAVE-Diensten verwendet wird; e. dafür zu sorgen, dass die Netzinfrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden; f. die Zugriffsmöglichkeit auf die TWINWAVE-Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen; g. die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, zu können, sowie für die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am TWINWAVE -Service erforderlich sein sollten; h. anerkannten Grundsätze der Datensicherheit Rechnung zu tragen insbesondere Passworte geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nicht berechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben. Sollten infolge des Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von TWINWAVE nutzen, haftet der Kunde gegenüber TWINWAVE auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz; i. TWINWAVE erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung); j. im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung zu erleichtern und zu beschleunigen; k. nach Abgabe einer Störungsmeldung die der TWINWAVE durch die Überprüfung ihrer Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag; l. TWINWAVE innerhalb eines Monats jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Kunden, bei nichtrechtfähigen Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften, nichtrechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Kundengemeinschaften das Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen, jede Änderung des Namens des Kunden oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen von TWINWAVE geführt wird, anzuzeigen;
m. gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Funktionalität zu testen, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von TWINWAVE erhält. Verstößt der Kunde gegen die in Abs.1 Lit. (b.), (e.) und (f.) genannten Pflichten, ist TWINWAVE sofort und in den übrigen Fällen mit Ausnahme von Lit. (a.) nach erfolgloser Mahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Für Zahlungsverzug siehe §9. Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander kann TWINWAVE im Wege einer Benutzerordnung regeln. Verstöße gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen TWINWAVE nach erfolgloser Abnahme das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jede auch nur geringfügige eigenmächtige Veränderung an der gesamten Software möglichst zu unterlassen ist, welche die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinträchtigen kann. Die Veränderungen sind schnellstmöglich zurückzusetzen oder die Mängel sind zu beseitigen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, in regelmäßigen Abständen mindestens täglich eine Datensicherung seiner jeweiligen Daten durchzuführen.
6. Nutzung durch Dritte
Eine direkte oder mittelbare Nutzung der TWINWAVE-Dienste durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung gestattet. Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch.
Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der TWINWAVE-Dienste durch Dritte entstanden sind. 7. Zahlungsbedingungen Der Teilnehmer erteilt TWINWAVE die Vollmacht die Gebühren von seinem Bankkonto einzuziehen. Monatliche Entgelte sind, beginnend mit dem Tage der betriebsfähigen Bereitstellung, jeweils im Voraus für den Rest des Monats anteilig zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieses für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgeltes berechnet. Installationsgebühren sind unmittelbar bei Vertragsabschluß fällig. Sonstige Entgelte sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. In diesem Fall ist TWINWAVE ferner berechtigt, eine monatliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 5,- zu erheben. Eine Rechnung gilt auch dann als zugegangen, wenn sie via Electronic-Mail an die Domain des Kunden zugestellt worden ist. Keine Rechnungen sind unverbindliche Kostenübersichten, die als solche gekennzeichnet sind. Behauptet der Kunde, dass ihm berechnete Gebühren nicht von ihm oder Dritten verursacht worden sind, für die er einzustehen hat, so hat er dies nachzuweisen. TWINWAVE hat lediglich nachzuweisen, dass das Berechnungssystem fehlerfrei ist. 8. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerungen, Rückvergütung Gegen Ansprüche von TWINWAVE kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die TWINWAVE die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste der deutschen Bundespost und TELEKOM usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von TWINWAVE oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei den von TWINWAVE autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern eintreten - hat TWINWAVE auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen TWINWAVE, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als zwei Wochen, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, die auf eine Vorbestellung verkehrsabhängiger Leistungen (Kontingente) zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn der Kunde nicht mehr auf die TWINWAVE-Infrastruktur zugreifen und dadurch die in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann, die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste unmöglich wird oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von TWINWAVE liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im Übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn TWINWAVE oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt. 9. Zahlungsverzug Bei Zahlungsverzug des Kunden ist TWINWAVE berechtigt, den Anschluss zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen. Bei Zahlungsverzug ist TWINWAVE außerdem berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 2% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn, dass TWINWAVE eine höhere Zinsenlast nachweist. Kommt der Kunde - für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder
- in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der das monatliche Grundentgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann TWINWAVE das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt TWINWAVE vorbehalten. Insbesondere besitzt TWINWAVE das Rechte bei Zahlungsverzug Domain-Namen zurückzubehalten und bei Bedarf für eigene Zwecke weiterzuverwenden.
9.1. Missglückte Transaktionen
Bei von der Bank abgelehnten Finanztransaktionen (z.B. bei monatlichem Einzug, monatlicher Bezahlung mit Kreditkarte) ist TWINWAVE berechtigt, jeweils eine Bearbeitungsgebühr von € 8,- in Rechnung zu stellen. Zusätzliche Bearbeitungen (z.B. mehrfache Rückfragen bei der Bank, mehrfache Versuche den Teilnehmer zu erreichen, Retouren von Briefen usw.) werden von TWINWAVE nach Aufwand in Rechnung gestellt. Es gilt ein Stundensatz von € 50,- (zzgl. MwSt.). 10. Kundendienst TWINWAVE wird Störungen ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten innerhalb der Bürozeiten beseitigen (montags bis freitags von 10:00 bis 18:00 Uhr). Zu diesem Zweck unterhält TWINWAVE eine Hotline, die in der Regel zu den obengenannten Zeiten telefonisch oder per Electronic-Mail erreicht werden kann. 11. Geheimhaltung, Datenschutz Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die von TWINWAVE unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich. Der Vertragspartner wird hiermit gemäß §3 Abs.1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie §34 der Teledienst-Datenschutzverordnung davon unterrichtet, dass TWINWAVE seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. Soweit sich TWINWAVE Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist TWINWAVE berechtigt, die Teilnehmerdaten offen zulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist. TWINWAVE steht dafür ein, dass alle Personen, die von TWINWAVE mit der Abwicklung dieses Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften einschließlich der TWINWAVE-Datenschutzrichtlinie in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. Der Teilnehmer seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten durch die TWINWAVE-Dienste nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten oder Informationen zu verschaffen. Soweit dies in international anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht (Directory-Services). 12. Haftungsbeschränkung Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber TWINWAVE wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. TWINWAVE haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
TWINWAVE übernimmt keine Gewähr für die richtige Wiedergabe der Internetseiten des Kunden, es sei denn, TWINWAVE kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn haftet TWINWAVE nur bei Vorsatz.
TWINWAVE übernimmt hierbei keine Prüfungspflicht.
Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die durch die Inanspruchnahme von TWINWAVE-Diensten, - durch die Übermittlung und Speicherung von Daten, - die Verwendung übermittelter Programme und Daten, - durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Daten seitens TWINWAVE, oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch TWINWAVE nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf EUR 2.500,- pro Schadensfall, insgesamt auf EUR 5.000,00 beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
13. Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die TWINWAVE und Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der TWINWAVE-Dienste oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.
14. Zusätzliche Bestimmungen bei Warenlieferungen
Die Preise für Waren verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, einschließlich normaler Verpackung. Wünscht der Kunde die Zustellung durch TWINWAVE, ist diese gesondert abzugelten. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume von TWINWAVE verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden von TWINWAVE unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Lieferbereitschaft auf den Kunden über.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen für Warenlieferungen 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von TWINWAVE; die Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für TWINWAVE als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit-)Eigentum von TWINWAVE durch Verbindung oder Veräußerung, so gilt als vereinbart, dass die daraus resultierenden Ansprüche des Kunden bei Verbindung wertanteilsmäßig auf TWINWAVE übergehen.
TWINWAVE ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Teillieferung oder Teilleistung für ihn nicht von Interesse ist. Die Haftung für Schäden, die durch den Einsatz von TWINWAVE gelieferter oder installierter Hard- und Software verursacht werden, ist der Höhe nach auf € 2.500 beschränkt, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. 15. Zusätzliche Bestimmungen bei Projekten und Softwarelieferungen Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. Das Nutzungsrecht an Projektergebnissen kann nur mit Zustimmung von TWINWAVE auf Dritte übertragen werden. Die Zustimmung kann ausdrücklich oder konkludent bereits in dem Vertrag erteilt werden, in dem die Durchführung des jeweiligen Projektes vereinbart wird. Bei Softwarelieferungen ergeben Leistungsinhalt und Leistungsumfang aus der Leistungsbeschreibung von TWINWAVE . Wird die Entwicklung von Software geschuldet, erhält der Kunde nur dann das uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht für das gesamte Ergebnis der durch TWINWAVE durchgeführten Arbeiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Die Übergabe von Quellcode erfolgt ebenfalls nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Das Nutzungsrecht des TWINWAVE entwickelten oder gelieferten Software umfasst die Nutzung und die Vervielfältigung für den internen Gebrauch des Kunden. Der Kunde darf Software im übrigen weder als Ganzes noch in Teilen Dritten zugänglich machen. Nicht als Dritte gelten Personen, die im Auftrage des Kunden dessen Nutzungsrecht für ihn ausüben oder 100%ige Tochterunternehmen sind. Wird von Abs. 4 abweichend vereinbart, dass das Nutzungsrecht für eine Software auf Dritte übertragen werden kann, müssen alle Kopien den Original-Copyright-Vermerk sowie alle sonstigen Schutzvermerke tragen. Falls im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsgegenstand (Softwareentwicklung oder Durchführung sonstiger Projekte) Ansprüche wegen der Verletzung eines Patentes oder eines sonstigen Ausschließlichkeitsrechtes geltend gemacht werden, ist der Kunde gehalten, TWINWAVE unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde wird ohne vorherige Zustimmung von TWINWAVE keine wesentlichen Prozesshandlungen vornehmen und TWINWAVE auf Verlangen die Verteidigung gegen derartige Ansprüche, insbesondere die Prozessführung einschließlich eines Vergleichsabschlusses, überlassen. Wenn die Nutzung des Vertragsgegenstandes oder von Teilen davon durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist oder wenn nach Auffassung von TWINWAVE eine Klage wegen der Verletzung von Schutzrechten droht, so hat TWINWAVE das Wahlrecht zwischen folgenden Maßnahmen: den Vertragsgegenstand so zu ändern, dass er keine Schutzrechte mehr verletzt, - dem Auftraggeber das Recht zu verschaffen, den Vertragsgegenstand weiter zu nutzen, - den Vertragsgegenstand durch einen Vertragsgegenstand zu ersetzen, der keine Schutzrechte verletzt und der entweder den Anforderungen des Auftraggebers entspricht oder mit dem ersetzten Vertragsgegenstand gleichwertig ist, - den Vertragsgegenstand zurück zu nehmen und dem Auftraggeber das gezahlte Entgelt abzüglich eines angemessenen Betrages für die Nutzung und den Wertverlust zu erstatten. Die vorstehende Verpflichtung entfällt für solche Vertragsgegenstände, bei denen die Schutzrechtsverletzung auf einem vom Kunden stammenden Konzept oder darauf beruht, dass der Vertragsgegenstand vom Kunden geändert oder zusammen mit nicht von TWINWAVE gelieferten Vertragsgegenständen betrieben wurde. 16. Schlussbestimmungen Erfüllungsort ist Frankfurt/Main, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtstand für alle Ansprüche aus und auf Grund dieses Vertrages einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist - soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist - der jeweilige Sitz von TWINWAVE. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der TWINWAVE-Kunden gebunden. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.
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